Dieser Passus ist sehr schwierig zu interpretieren. Während einerseits HED L, 85 und HEG III, 387
nam-mu-uš für
namm(
a)
-uš lesen, hegt CHD L-N, 391b einige Zweifel und legt die Hypothese, dass
nam?-
mu-uš „is a noun in the acc. pl., either a syll. writing of a hapax legomenon or an error for something like
NAM.ERÍM-uš (=
lingaus) 'oaths' “, dar. Leider ist auch das Duplikat KBo 22.128 Vs. II nicht völlig verständlich. Deshalb ist es schwierig, eine endgültige Entscheidung zu treffen. Das Verb
likzi „er (beschwört)“ scheint keinen Sinn in diesem Kontext zu ergeben, weil das enklitische Pronomen
-uš (= die Eingeweide) als Objekt hätte. Die Übersetzung in HED L, 85 „she adjures them [viz. ineffective dietary measures, applying magic]“ bleibt schwach. Man sollt evtl. wieder (vgl.
kolon 84 mit entsprechender Anmerkung) in Betracht ziehen, dass der Text korrupt ist. Vgl. die Betrachtungen in
Kronasser H. 1961a, 110 mit Anm. 4. Es ist klar, dass eine Bedeutung „loslassen, loswerden“ oder evtl. „nicht anrühren, stehen lassen“ besser in diesen Kontext passt. Man könnte aber ein weiteres
lik- neben
li(
n)
k- „beschwören“ annehmen, das bisher nirgends bestätigt ist.